Die Bereichsleiter gewährleisten den Ablauf des Abteilungsdienstes in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Dabei berücksichtigen sie die Belange der Gesamtanstalt, regeln Vertretungen und die Abwicklung von Urlaub und Überstundenabbau.

Sie wirken als direkte Vorgesetzte bei der Beurteilung der Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes mit und sind deren Ansprechpartner in allen Fragen der Personalentwicklung.

Sie beraten die Gefangenen bei ihren Anliegen und insbesondere bei Beschwerden.