Einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des allgemeinen Vollzugsdienstes sind ausschließlich als Betreuerinnen / Betreuer eingesetzt.

Sie stehen dem Inhaftierten als Ansprechpartnerinnen und -partner bei vollzuglichen und persönlichen Angelegenheiten zur Seite. Sie können sich hier bei allen Fragen, Sorgen und Problemen Rat holen.

Die Betreuerinnen und Betreuer sind in Verbindung mit den anderen Diensten der Anstalt Kontaktpersonen für externe Stellen und Einrichtungen sowie für Angehörige, Freunde und Bekannte. Sie bereiten vollzugliche Maßnahmen vor, die für den betroffenen Inhaftierten anstehen oder die er beantragt, federführend vor und sind für deren Umsetzung verantwortlich.

Hieraus leiten sich folgende Aufgaben ab:

  • Kontaktaufnahme zum Inhaftierten unmittelbar nach seiner Aufnahme, Prüfung erster Behandlungs- und Sicherungsmaßnahmen, erste Informationsvermittlung
  • Durchführung der Zugangsgespräche (Mitwirkung an der Persönlichkeitserforschung: Befragung zur Lebensgeschichte, zur schulischen und beruflichen Entwicklung, sozialen und familiären Beziehungen, Straftaten, Vor- und mögliche Anschlussstrafen, offene Strafverfahren, frühere Inhaftierungen, Umgang mit Rauschmitteln, Krankheiten und besonderen Problemen)
  • Mitwirkung bei der Erstellung des Vollzugs- und Behandlungsplanes gem. §§ 6 u.7 StVollzG im Rahmen der Vollzugsplankonferenz
  • Information der Gefangenen über anstaltstypische Gegebenheiten und Zuständigkeiten, Behandlungsangebote, Vollzugslockerungen und ihre Voraussetzungen
  • Überwachung des Schriftverkehrs gem. § 29 StVollzG im Einzelfall.