Die Bediensteten der Kammer sind für die Aufbewahrung des persönlichen Eigentums der Inhaftierten verantwortlich, soweit es nicht ausgehändigt wurde.

(z.B. private Kleidung oder Wertgegenstände)

Weitere Aufgaben der Bediensteten der Kammer sind u. a.:

  • Kontrolle aller Gefangenen, die in die Anstalt aufgenommen, aus ihr beurlaubt bzw. entlassen oder verlegt werden
  • Ausgabe und Verwaltung von Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs (Seife, Zahncreme, Shampoo, usw.)
  • Kontrolle aller ein- und ausgehenden Pakete der Gefangenen
  • Nachweis über alle dem Gefangenen überlassenen Gegenstände wie z.B. Rundfunkgeräte und Fernseher
  • Ausgabe von Bekleidung und Wäsche für Gefangene
  • Instandhaltung und Reinigung der Bekleidung und Wäsche