Die in der JVA Münster tätigen Diplom-Psychologinnen und Diplom-Psychologen sind verschiedenen Abteilungen fest zugeordnet. Allgemeine Aufgaben und Ziele psychologischer Tätigkeit im Strafvollzug und in der JVA Münster sind

  • Mitwirkung bei der Prognose des zu erwartenden Verhaltens von Strafgefangenen bei Vollzugslockerungen / Hafturlaub und zur Vorbereitung der Entlassung zur Bewährung
  • Mitwirkung bei der Behandlung der Gefangenen zur Verbesserung der Wiedereingliederung und zur Vermeidung der schädlichen Wirkungen der Haft
  • Intervention bei Krisen
  • Psychologische Beratung
  • Begutachtung von Inhaftierten mit Sexual- und Gewaltdelikten zur Eignungsfeststellung für Hafturlaub und Vollzugslockerungen
  • Gutachtliche Stellungnahmen im Rahmen der Prüfung einer Entlassung zur Bewährung
  • Prüfung der Notwendigkeit einer Psychotherapie für Sexual- und andere Straftäter
  • Psychologische Intervention der Gefangenen bei Verhaltensauffälligkeiten
  • Psychologische Beratung
  • Durchführung von Gruppensitzungen zur psychosozialen Weiterentwicklung
  • Prüfung der Berufseignung von Bewerberinnen und Bewerbern für die Laufbahn des Allgemeinen Vollzugs- und Werkdienstes
  • Mitwirkung bei der Weiterentwicklung von Vollzugs- und Behandlungskonzepten
  • Mitwirkung bei Personal- und Organisationsentwicklung des Vollzuges