Überhöhte Verschuldung und mangelnde Rückzahlungsmöglichkeiten führen in nicht seltenen Fällen zu Straffälligkeit, insbesondere im Bereich der Eigentumsdelikte und damit auch zur Inhaftierung.

Viele Gefangene der Justizvollzugsanstalt Münster sind verschuldet. Die Schuldenlast drückt spätestens dann, wenn sie sich in Form von Pfändungen des freien Eigengeldes auswirkt. Häufig wenden sich betroffene Gefangene erst dann an eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des Sozialdienstes der Anstalt und bitten um Hilfestellung.

Schuldnerberatung bedeutet:

  • Forderungsüberprüfung hinsichtlich Umfang und Verjährung
  • Beratung über Vollstreckungsrecht und Pfändungsschutz
  • Erste Schritte mit dem Ziel der Schuldenregulierung und Vermittlung in externe Beratungsstellen bei kurzen Strafzeiten
  • Schuldenregulierung bei längeren Strafzeiten
  • Beratung im Hinblick auf das Verbraucherinsolvenzrecht und ggfls. Vermittlung an externe Schuldnerberater
  • Befähigung des Klienten zu einer schuldenfreien Lebensführung