Die Bediensteten der Abteilung haben die Aufgabe, entsprechend den Vorgaben des Strafvollzugsgesetzes alle zur Arbeit verpflichteten Inhaftierten in Arbeit zu vermitteln. Damit zusammen hängt die Feststellung des Bedarfs an Arbeitsplätzen, die Vorbereitung von Vertragsangelegenheiten mit Firmen, die Arbeitsaufträge an die Anstalt vergeben, die Gewinnung von Aufträgen für weitere Arbeitsplätze und die Mitverantwortung für den Betrieb von anstaltseigener Schreinerei, Schlosserei und Buchbinderei. Darüber hinaus werden in dieser Abteilung alle Aufgaben der Betriebs- und Lohnbuchhaltung sowie die Festsetzung und Kontrolle der Arbeitszeiten der Inhaftierten erledigt.

Die Abteilungsleiterin ist außerdem in Zusammenarbeit mit der AG Freizeit für ein bedarfsgerechtes und ausgewogenes Freizeitangebot für die Inhaftierten mit verantwortlich.

Der Abteilung angegliedert ist die Sachbearbeiterin für die Vermittlung von geeigneten Gefangenen in berufliche Bildungsmaßnahmen. Dazu kooperiert die JVA Münster mit anderen Anstalten.