"Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten".

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Bestimmung achtet die Abteilung für Sicherheit und Ordnung vornehmlich auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften der §§ 81-93 Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) und der "Richtlinien für den Bereich Sicherheit und Ordnung in den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalens".

Ziele sind die sichere Unterbringung der Gefangenen, die Gefahrenabwehr, Vorbeugung und die Gewährleistung eines geordneten Zusammenlebens in der Justizvollzugsanstalt.

Konkrete Aufgaben sind:

  • die Bearbeitung besonderer Vorkommnisse wie Ausbruch, Fluchtversuch, Meuterei, usw.
  • die Mitwirkung bei der Feststellung der Eignung von Gefangenen für Vollzugslockerungen / Urlaub 
  • die Bearbeitung von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen 
  • die Mitwirkung bei der Prüfung der Zulassung von Gegenständen, die Gefangene im Besitz haben dürfen
  • die Bekämpfung von Drogenkonsum in der Anstalt in Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft
  • die Einrichtung und Überwachung des Einsatzes sicherheitstechnischer Anlagen

Des weiteren ist die Abteilung mit der Sachbearbeitung von Beschwerden, Eingaben und Petitionen befasst und steht als Kontaktstelle bei sicherheits- oder strafrechtlich relevanten Fragen anderen Behörden zur Verfügung.