Betreuung, Behandlung und eine sichere Unterbringung der Inhaftierten sind Teile und notwendige Voraussetzungen, gewissermaßen das Fundament für den Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.

Die Verbindung zwischen diesen drei Kernelementen des Vollzuges ist untrennbar, ihre Reihenfolge bestimmt sich jedoch durch die individuelle (Ausgangs) -Situation bei jedem einzelnen Inhaftierten.

Behandlung ist die zielgerichtete Intervention zu Verhaltens- oder Einstellungsänderung.

Voraussetzung ist eine professionelle Diagnose von kriminalitätsbedingenden Persönlichkeitsmerkmalen oder Verhaltensweisen. Diese sollen unter Mithilfe des Inhaftierten entsprechend verändert werden, um Zunkünftig ein Leben ins sozialer Verantwortung führen zu können.

Diese Ziele sollen erreicht werden durch:

  • Arbeit und Beschäftigung
  • Soziales Training
  • Psychotherapie
  • Schuldenregulierung
  • Antigewalttraining
  • Schulabschlußmaßnahme
  • Vollzugslockerungen / Urlaub
  • Suchtberatung 

Betreuung ist die eher unspezifische, thematisch weniger abgegrenzte Hilfe für Inhaftierte bei Problemen im Strafvollzug, zur Regelung persönlicher Angelegenheiten und zur Vermeidung von schädlichen Einflüssen durch die Inhaftierung durch Zuwendung und Unterstützung.

Die Anlässe können konkreter Natur sein, z.B. Abfedern eines Inhaftierungsschocks in der U-Haft, Hilfe im Umgang mit Behörden, Beratung bei Schwierigkeiten im zwischenmenschlichen Bereich) oder sehr allgemeine bleiben, z.B. ein Inhaftierter sucht jemanden „zum Reden“.