Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.
Das Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit wie möglich angeglichen werden. Schädlichen Folgen des Freiheitsvollzuges ist entgegenzuwirken. Der Vollzug ist darauf ausgerichtet, zu helfen, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern.
Diese Aufgaben werden in den verschiedenen Abteilungen auf unterschiedlichsten Wegen durch viele Berufsgruppen verrichtet.