Besuchszeiten für Angehörige, Freunde, Bekannte:
Besuchszeiten (Einlasszeiten) ab 01.08.2016 :
- Montag keine Besuchszeit
- Dienstag bis Freitag 09.00h – 11.20h
- Mittwoch zusätzlich 13.00h – 15.10h
- Samstag und Sonntag von 9.00 - 11.30 Uhr in ungeraden Kalenderwochen
Ausweis und Besuchsgenehmigung:
- Einlass nur mit gültigem Personalausweis oder Reisepass
- Besuchsgenehmigung des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft, wenn entsprechende Beschränkungen angeordnet sind
Besuchszeiten für Verteidigerinnen und Verteidiger ab 01.08.2016:
- Montag 08.00h – 16.00h
- Dienstag 13.00h – 16.00h
- Mittwoch kein Besuch
- Donnerstag 13.00h – 16.00h
- Freitag 09.00h – 11.30h
Kontakt: 02541 737840
Die Regelung gilt ab dem 01. August 2016