MÜNSTER. Der 42-jährige Häftling, der am Freitag aus der Justizvollzugsanstalt an der Gartenstraße geflohen war, befindet sich ab sofort wieder im geschlossenen Vollzug. Das berichtete am Montag der stellvertretende Anstaltsleiter Rolf Silwedel. Erst kurz vor seiner Flucht war dem Mann die Erlaubnis erteilt worden, in Begleitung auch außerhalb der Gefängnismauern zu arbeiten. Als am Freitag diese Erlaubnis zum ersten Mal angewandt wurde, nutzte der Häftling die Gunst der Stunde und rannte weg. Nach einem Hinweis nahmen ihn Polizeibeamte allerdings bereits in der Nacht zu Samstag wieder fest. Der Häftling war bei seinen Eltern im Kreis Warendorf untergeschlüpft, berichtet Silwedel.

Der 42-Jährige, der wegen Beförderungserschleichung und Urkundenfälschung verurteilt worden war, hatte am Freitag mitgeholfen, Möbel von einem Transporter, der sich vor der JVA befand, in das Gefängnis zu tragen.

Als er mit einem weiteren Häftling und einem Vollzugsbeamten darauf wartete, dass die Gefängnispforte von innen geöffnet wird, setzte er plötzlich sein Möbelstück ab und lief fort, so Silwedel. Inzwischen habe der Mann bestätigt, dass es sich um eine spontane und nicht um eine geplante Flucht gehandelt habe. Laut Silwedel befand sich der Häftling zu einem früheren Zeitpunkt schon einmal im offenen Vollzug. Dieser Status sei ihm dann allerdings aberkannt worden, da befürchtet worden sei, dass er sich absetzen könnte.

Der Häftling soll nun in einem anderen JVA-Handwerksbetrieb eingesetzt werden, den bisherigen Arbeitsplatz habe der Mann verloren, so Silwedel. Künftig werde der 42-Jährige nur noch hinter Gefängnismauern arbeiten. Ob sich daran noch einmal bis zu dessen Entlassung Anfang 2017 etwas ändern werde, sei unklar. Eine Verlängerung der Haft werde es nicht geben.

 

Westfälische Nachrichten vom 22.12.2015