Ab 1. Oktober 2022 liegt ein vollständiger Impfschutz vor:

  1. nach drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein),
  2. nach zwei Einzelimpfungen- PLUS positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER
  • PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung ODER
  • PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung (seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein).

Die Impfungen nach den oben genannten Regelungen müssen mit einem oder verschiedenen Impfstoffen erfolgt sein, die von der Europäischen Union zugelassen sind oder im Ausland zugelassen sind und von der Formulierung (Zusammensetzung) her identisch mit einem in der Europäischen Union (EU) zugelassenen Impfstoff sind.