Die Anzahl der Besucher ist auf 3 Personen beschränkt.

Die Überweisung von Besuchsersatzgeld ist ab dem 15.06.2020 nicht mehr gestattet.

Beim Eintritt in die Anstalt halten Sie bitte Ihren gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) bereit!

Jede Person, die eine JVA betritt, muss sich einer Personenkontrolle unterziehen. Personen mit Herzschrittmachern melden sich bitte vor der Kontrolle.

Terminierungszeiten für einen Besuchstermin in der JVA Münster

  • telefonisch unter 0251-2374-280
WochentagTerminvergabe 1Terminvergabe 2

Montag und Donnestag

12:00 Uhr - 13:00 Uhr

17:00 Uhr - 17:30 Uhr

Dienstag und Freitag

12:15 Uhr - 13:45 Uhr

Besuche werden nur noch nach vorheriger Terminabsprache durchgeführt.

Einen Besuchstermin vereinbaren Sie bitte direkt mit der Besuchsabteilung.


Neue Besuchszeiten ab 02.05.2022

Es werden folgende Besuchszeiten für Strafgefangene und Untersuchungsgefangene angeboten:

Montag und DonnerstagEinlasszeitBesuchszeit

Gruppe 1

13:00 Uhr - 13:20 Uhr

13:20 Uhr - 14:30 Uhr

Gruppe 2

15:00 Uhr - 15:20 Uhr

15:20 Uhr - 16:30 Uhr

Gruppe 3

17:45 Uhr - 18:05 Uhr

18:05 Uhr - 19:15 Uhr

Dienstag und FreitagEinlasszeitBesuchszeit

Gruppe 1

08:45 Uhr - 09:00 Uhr

09:00 Uhr - 10:10 Uhr

Gruppe 2

10:25 Uhr - 10:45 Uhr

10:45 Uhr - 11:55 Uhr

Gruppe 3

13:50 Uhr - 14:10 Uhr

14:10 Uhr - 15:20 Uhr

Besuchszeiten am Wochenende (ein Wochenende im Monat) (siehe gesonderter Plan)

Samstag, SonntagEinlasszeitBesuchszeit

Gruppe 1

08:40 Uhr – 08:50 Uhr

09:00 Uhr – 10:10 Uhr

Gruppe 2

10:50 Uhr – 11:00 Uhr

11:10 Uhr – 12:20 Uhr

Gruppe 3

13:00 Uhr – 13:10 Uhr

13:20 Uhr – 14:30 Uhr

Wann benötige ich eine Genehmigung?

  • Wollen sie einen Untersuchungsgefangenen besuchen, benötigen Sie eine schriftliche Besuchsgenehmigung, wenn vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft entsprechende Beschränkungen angeordnet sind. Sie erhalten die Besuchsgenehmigung von dem für das Verfahren zuständigen Gericht oder der zuständigen Staatsanwaltschaft. Die schriftliche Genehmigung ist hier vorzulegen.
  • Sind bezüglich der Besuche keine Beschränkungen angeordnet, kann der Untersuchungsgefangene unter Vorlage eines gültigen Personalausweises in der JVA Münster ohne Besuchserlaubnis besucht werden.

Besuchsdauer:

  • Die Inhaftierten können maximal 2 Stunden Besuch im Monat erhalten. Aus organisatorischen Gründen umfasst der Besuch von Straf- und Untersuchungsgefangenen 2 x 60 Minuten.
  • Zur besonderen Förderung der Besuche von minderjährigen Kindern der Gefangenen sollen zwei weitere Stunden zugelassen werden. Diese müssen aus organisatorischen Gründen jeweils mindestens 1 Stunde umfassen.

Sonstige Regelungen:

  • Einlass wird nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises gewährt.
  • Bei unentschuldigter Verspätung von mehr als 15 Minuten, kann kein Besuch mehr durchgeführt werden.
  • Personen unter 14 Jahren können nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten eingelassen werden.
  • Minderjährige ab 14 Jahren ohne Begleitung müssen die schriftliche Einverständniserklärung einer erziehungsberechtigten Person vorlegen.
  • Im Besuchsraum wird ein Automatenverkauf angeboten (Süßigkeiten, Erfrischungsgetränke und Tabakwaren). Pro Besuch dürfen bis zu 27,00 Euro in Form von Münzgeld (in 1 € und 50 Cent Stücken) mit eingebracht werden, allerdings maximal 54,00 Euro monatlich für jeden Gefangenen. Es besteht keine Möglichkeit in der Besuchsabteilung Geld zu wechseln.
  • Die Gespräche beim Besuch von Untersuchungsgefangenen sind in deutscher Sprache zu führen, oder mit Hilfe eines vereidigten Dolmetschers, es sei denn, die zuständige Stelle hat eine Ausnahme ermöglicht.
  • Keine Annahme von Wäsche!