Bedienstete des Allgemeinen Vollzugsdienstes sind auch zur Beaufsichtigung, Anleitung, Betreuung und Versorgung der Inhaftierten in den Arbeits- und Werkbetrieben eingesetzt (sogenannter „Werkaufsichtsdienst“).
Sie führen zusammen mit den Angehörigen des Werkdienstes die Inhaftierten an Arbeits- und Produktionsprozesse heran bzw. leiten sie an und überwachen die Arbeit. Auch der Betreuungsaspekt spielt eine große Rolle, weil z.B. aufgrund langjähriger Arbeitslosigkeit die typischen Problem- und Leistungssituationen am Arbeitsplatz von den Inhaftierten of nicht angemessen bewältigt werden können. Deren Verhalten am Arbeitsplatz ist im übrigen ein wichtiger Gesichtspunkt für vollzugliche Entscheidungen.