Wichtige Informationen zum Strafantritt (geschlossener Vollzug)  

Im Vorfeld der Inhaftierung sollten Sie einige Dinge regeln, damit der Übergang unproblematisch verläuft und Ihnen später keine (finanziellen) Probleme bereitet. Versuchen Sie die behördlichen Angelegenheiten, wie u. a. Abmeldung beim Jobcenter, Antrag auf Mietkostenübernahme beim zuständigen Sozialamt schon im Vorfeld zu klären. Bringen Sie ggf. neben dem Personalausweis / Reisepass den Mietvertrag, Kontoauszüge, alte Leistungsbescheide mit, damit entsprechende Anträge oder Fragen mit Hilfe der Vollzugsanstalt abgeklärt werden können. Überlegen Sie, ob bestehende Verträge / Versicherungen weiterlaufen müssen. Oft ist es möglich, diese für die Dauer der Haft ruhen zu lassen. Informieren Sie ihren Arbeitgeber, dass durch die Inhaftierung eine Fehlzeit zu erwarten ist.

Eine umfassende Hilfestellung bei der Regelung Ihrer Angelegenheiten vor der Inhaftierung können Sie bei den Zentralen Beratungsstellen von Städten, Gemeinden und Vereinen erhalten. In Münster bietet die Beratungsstelle für Inhaftierte und Haftentlassene sowie deren Angehörige Hilfestellung an:

Chance e.V.

Friedrich – Ebert Str. 7/15

48153 Münster

Telefon: 0251/620 880

info@chance-muenster.de

In Justizvollzugsanstalten dürfen nur Sachen mitgebracht werden, die während der Strafzeit und für die Entlassung benötigt werden. Es ist daher notwendig, dass rechtzeitig vor dem Strafantritt Vorsorge für den Verbleib der sonstigen Habe getroffen wird.

Unbedingt erforderlich beim Strafantritt ist die Vorlage der Ladung und der Ausweispapiere.

Sie haben sich sicherlich schon Gedanken gemacht, welche Sachen Sie mit in die JVA nehmen dürfen. Hier mal eine kurze Übersicht für die JVA Münster / NRW (geschlossener Vollzug):

-       Wichtige Adressen und Telefonnummern

-       Bargeld zum Einzahlen in der JVA (wichtig für Elektroleihgeräte und Gefangeneinkauf) Es wird ein JVA - Konto angelegt.

-       Ein Wasserkocher oder Tauchsieder mit maximal 500 Watt kann beim Gefangeneneinkauf erworben werden.

-       Briefmarken im Wert von maximal 30,-€

-       Briefpapier und Umschläge erhalten Sie in der JVA

-       Einige Fotos (max. 10), (jedoch keine Bilderrahmen oder Alben)

-       Zahnbürste, Haarbürste (ohne Hohlraum), Kamm, Rasierapparat dürfen mitgebracht werden. Sonstige Hygieneartikel erhalten Sie                 beim Gefangeneneinkauf oder von der JVA.

-       Private Bekleidung in der Strafhaft: 1 Jogginganzug, 1 kurze Sporthose, 1 Paar Sportschuhe. In der Strafhaft erhalten Sie                             Anstaltskleidung.

-       Private Elektrogeräte zur Unterhaltung sind nicht gestattet. Hier werden Ihnen gegen ein geringes Entgelt, Leihgeräte zur Verfügung            gestellt.

-       Es dürfen keine Lebensmittel und Getränke mitgebracht werden.

-       Für die erste Zeit sind Genussmittel erlaubt. Maximal eine Stange Zigaretten oder 1 Pack Tabak, 1 Pack Blättchen, 1 Glas Kaffee, 1               Packung Tee.

         Wichtig: Nur Original verpackt und verschweißt.

-       Maximal zwei Einwegfeuerzeuge, keine BIC-Feuerzeuge.

-       Erlaubt ist eine Armbanduhr (maximaler Wert 200,-€) und der Ehering.  

-       Sollte zur Ausübung Ihrer Religion ein Gebetsteppich erforderlich sein, ist dieser in der Größe von maximal 100 x 80 cm, einfache                 Ausführung ohne Saum, gestattet.

-       Zeitungen, Zeitschriften und Bücher sind über den Gefangeneneinkauf und über den vorgegebenen Bücherhandel zu beziehen. Eine             anstaltseigene Bücherei mit Büchern und Medien ist vorhanden.

-       Kein Handy, Smartphone, Tablet o.ä. mitbringen

-       Keine Handtücher oder Bettwäsche mitbringen (diese Sachen erhalten Sie hier).

-       Keine Betäubungsmittel mitbringen, mitgeführte Medikamente gehen zur Prüfung an den ärztlichen Dienst.

-       Substitutionsausweise ggf. vorlegen, med. Geräte z.B. Hörgeräte u.ä. sind nur in Absprache mit dem ärztlichen Dienst möglich.

-       Aktuelle Arztberichte können vorgelegt werden.

Bei der Aufnahme werden alle mitgeführten Sachen kontrolliert. Sollten Sachen von den Mitarbeitern der JVA bemängelt werden, werden diese Sachen nicht ausgehändigt. Sie werden vernichtet (z.B. Lebensmittel) oder bis zur Entlassung eingelagert.

Stand: 3/2024