Der Anstaltsleiter trägt die Verantwortung für den gesamten Vollzug und vertritt die Anstalt nach außen. Er koordiniert die vollzugliche Arbeit mit den Gefangenen zwischen den verschiedenen Bereichen der Anstalt, regelt Grundsatzangelegenheiten in der Arbeitsorganisation und im Personalbereich und plant und steuert auch den Finanz- und Sachhaushalt.