Unter Berücksichtigung der vorstehenden Bestimmung achtet die Abteilung für Sicherheit und Ordnung vornehmlich auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften der §§ 81-93 Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) und der "Richtlinien für den Bereich Sicherheit und Ordnung in den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalens".
Ziele sind die sichere Unterbringung der Gefangenen, die Gefahrenabwehr, Vorbeugung und die Gewährleistung eines geordneten Zusammenlebens in der Justizvollzugsanstalt.
Konkrete Aufgaben sind:
- die Bearbeitung besonderer Vorkommnisse wie Ausbruch, Fluchtversuch, Meuterei, usw.
- die Mitwirkung bei der Feststellung der Eignung von Gefangenen für Vollzugslockerungen / Urlaub
- die Bearbeitung von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen
- die Mitwirkung bei der Prüfung der Zulassung von Gegenständen, die Gefangene im Besitz haben dürfen
- die Bekämpfung von Drogenkonsum in der Anstalt in Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft
- die Einrichtung und Überwachung des Einsatzes sicherheitstechnischer Anlagen
Des weiteren ist die Abteilung mit der Sachbearbeitung von Beschwerden, Eingaben und Petitionen befasst und steht als Kontaktstelle bei sicherheits- oder strafrechtlich relevanten Fragen anderen Behörden zur Verfügung.