Die Vollzugsgeschäftsstelle ist für die Aufnahme, Entlassung und Überwachung der Strafzeit der Inhaftierten zuständig. Sie prüft Zuständigkeiten und veranlaßt Verlegungen und Entlassungen. Die persönlichen Verhältnisse der Gefangenen werden erfragt und an andere Fachdienststellen im Hause weitergeleitet.
Die Vollzugsgeschäftsstelle ist Kontaktstelle für Rechtsanwälte, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Bewährungshelfer bei Fragen, die einzelne Inhaftierte betreffen.