Die Berufsgruppe Werkdienst ist eine Sonderlaufbahn im Justizvollzug. Ausgebildete Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister mit einer zweijährigen Zusatzausbildung für den Werkdienst bei Justizvollzugsanstalten sind für die Unterweisung und Ausbildung von Straf- und Untersuchungsgefangenen zuständig. 

Aufgaben im Werkdienst

Bestimmender Faktor für die Integration von Inhaftierten in ein "normales Leben" ist: Die Schaffung von Voraussetzungen, um im Berufsleben Fuß fassen zu können.

In der JVA Münster sind in die Eigenbetriebe Schreinerei, Schlosserei, Buchbinderei, Elektrowerkstatt und drei große Unternehmerbetriebe angesiedelt, in denen eine große Zahl von Straf- und Untersuchungsgefangenen sinnvolle und wirtschaftlich ergiebige Beschäftigung finden.

In der Förderwerkstatt, einem arbeitstherapeutisch angelegten Betrieb, werden aufgrund von körperlichen oder persönlichen Problemen leistungseingeschränkte Gefangene behutsam an Arbeitsprozesse herangeführt.

Die Beamtinnen und Beamten des Werkdienstes sind verantwortlich für die wirtschaftliche Führung und Beschäftigung der Gefangenen in diesen Bereichen.

Neben obligatorischen Aufgaben aus den Bereichen Sicherheit, Arbeitssicherheit, Sicherheit für Gerät und Betriebsstoffe sind

  • die fachliche Unterweisung von Gefangenen bei der Arbeit
  • die Beurteilung der Arbeitsleistung und des Verhaltens der Gefangenen
  • die Verantwortung für die Qualität der Produkte
  • die Verantwortung für die technische Sicherheit der Anstalt

wesentliche Faktoren dieser Berufsgruppen.