Grundlage für die Vollzugsgestaltung und Zielsetzung der Strafhaft ist das Strafvollzugsgesetz.
Zuständigkeit und Gestaltung des Vollzuges:
Erstinhaftierte erwachsene Männer mit einer Strafzeit bis zu 30 Monaten
- Überwiegend Einzelunterbringung
- Betreuersystem: Jeder Inhaftierte hat einen festen Ansprechpartner für seine vollzuglichen und persönlichen Belange
- Außerhalb der Arbeitszeit offene Haftraumtüren in den Behandlungsabteilungen
- Bei Indikation und freiem Teilnehmerplatz: Soziales Training, Psychotherapie, Anti-Gewalt-Training, Vermittlung in externe Drogentherapie
- Schuldnerberatung
- Außerdem: Sportgruppen, Gesprächsgruppen in der Freizeit. Ehrenamtliche Betreuung
- Kulturelle Veranstaltungen
Beratung durch externe Stellen: Arbeitsagentur, Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, Job-Center