Grundlage für die Vollzugsgestaltung und Zielsetzung der Strafhaft ist das Strafvollzugsgesetz.

Zuständigkeit und Gestaltung des Vollzuges:

Erstinhaftierte erwachsene Männer mit einer Strafzeit bis zu 30 Monaten

  • Überwiegend Einzelunterbringung
  • Betreuersystem: Jeder Inhaftierte hat einen festen Ansprechpartner für seine vollzuglichen und persönlichen Belange
  • Außerhalb der Arbeitszeit offene Haftraumtüren in den Behandlungsabteilungen
  • Bei Indikation und freiem Teilnehmerplatz: Soziales Training, Psychotherapie, Anti-Gewalt-Training, Vermittlung in externe Drogentherapie
  • Schuldnerberatung
  • Außerdem: Sportgruppen, Gesprächsgruppen in der Freizeit. Ehrenamtliche Betreuung
  • Kulturelle Veranstaltungen

Beratung durch externe Stellen: Arbeitsagentur, Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, Job-Center