Die Beschäftigung von Gefangenen während des Vollzuges zählt zu den im Strafvollzugsgesetz normierten Grundsätzen. Eine wesentliche Aufgabe des Strafvollzuges ist es, die Inhaftierten zu befähigen nach der Entlassung ein Leben ohne Straftaten in sozialer Verantwortung zu führen. Die Beschäftigung der Gefangenen dient insbesondere dem Ziel, die Fähigkeiten für eine Erwerbstätigkeit zu vermitteln, zu erhalten oder zu fördern.
In der Justizvollzugsanstalt Münster bestehen verschiedene Eigen- und Unternehmerbetriebe, sowie zwei arbeitstherapeutisch orientierten Werkstätten um den Gefangenen gemäß den gesetzlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung ihrer Fähigkeiten, Fertigkeiten und Neigungen mit wirtschaftlich ergiebiger Arbeit zu beschäftigen. Daneben werden die Gefangenen auch in den Versorgungsbereichen wie z.B. in der Küche oder Hausinstandsetzung herangezogen. Außerdem wird geeigneten Gefangenen die Teilnahme an schulischen Maßnahmen im Pädagogischen Zentrum ermöglicht.
Für Fragen zu den einzelnen Produkten oder Produktionsmöglichkeiten stehen Ihnen die jeweilige Betriebsleitung und die Arbeitsverwaltung zur Verfügung. sofern das landesweite Programm "Raum und Form" tangiert ist, wenden Sie sich bitte an die Zentralstelle für Arbeitsverwaltung und berufliche Bildung bei der JVA Castrop-Rauxel.
Die Produkte der Justizvollzugsanstalt Münster sind auch unter folgenden Link einsehbar: