Die Inhaftierung eines Menschen und dessen Haftentlassung sind zwei entscheidende Schnittstellen, an denen das Übergangsmanagement im Justizvollzug ansetzt. Kriminologische Studien zeigen, dass Rückfälle in die Straffälligkeit vor allem in der ersten Zeit nach Haftentlassung auftreten. Wesentliche Faktoren sind Zugangsbarrieren zu externen Stellen und unzureichende Anbindungen haftentlassener Menschen an notwendige Unterstützungs- und Hilfemaßnahmen. Das strukturierte Übergangsmanagement konzentriert sich daher auf die Kommunikation und Kooperation zwischen dem Justizvollzug und allen am Resozialisierungsprozess beteiligten Akteuren, um für Inhaftierte zum Tag der Haftentlassung möglichst viele wiedereingliederungsrelevante Maßnahmen zu schaffen.
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