Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter erhalten ihre Aufträge einerseits infolge der fachlichen Vorgaben zur Betreuung und Behandlung inhaftierter Menschen sowie andererseits von den Klienten selbst. Insofern nehmen sie ein doppeltes Mandat wahr. Sie bieten den Inhaftierten neben der psychosozialen Begleitung nach dem Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe solche Hilfen an, die es ihnen ermöglichen sollen, ihr zukünftiges Leben in sozialer Verantwortung ohne Begehen von Straftaten zu führen. Hierbei arbeitet der Sozialdienst eng mit den übrigen Diensten der Justizvollzugsanstalt sowie mit Institutionen außerhalb der Anstalt insbesondere mit Einrichtungen der staatlichen (Bewährungshilfe und Gerichtshilfe) und freien Straffälligenhilfe (z.B. Caritas, Diakonie) zusammen.

Die 6 Dipl. Sozialarbeiter/ -innen bzw. Dipl. Sozialpädagogen/ -innen des Sozialdienstes nehmen insbesondere folgende Aufgaben wahr: